ECM-Zertifizierung in der Schweiz – Entity in Charge of Maintenance
ECM (Entity in Charge of Maintenance) bezeichnet die für die Instandhaltung eines Schienenfahrzeugs verantwortliche Stelle. Seit Inkrafttreten der EU-Durchführungsverordnung 2019/779 ist die ECM-Zertifizierung für Güterwagen in der EU und in der Schweiz verpflichtend. Rail360 ist als ECM-zertifizierte Werkstatt für die ECM 4 (Instandhaltungsumsetzung) tätig und arbeitet eng mit ECM-Stellen schweizerischer und europäischer Halter zusammen. ECM 2 und ECM 3 sind Bestandteil unserer Roadmap: Planung und Vorbereitung 2026, angestrebte Zertifizierung 2027.
Die vier Funktionen einer ECM-Stelle
Die EU-Verordnung 2019/779 strukturiert die ECM-Verantwortung in vier eindeutig abgegrenzte Funktionen. Eine Organisation kann eine, mehrere oder alle vier Funktionen wahrnehmen – jede einzelne unterliegt der Zertifizierungspflicht und wird unabhängig auditiert.
- 01ECM 1 – Management: übergeordnete Verantwortung und Koordination
- 02ECM 2 – Instandhaltungsentwicklung: Erstellung und Pflege des Instandhaltungsplans
- 03ECM 3 – Fuhrparkinstandhaltung: Steuerung der laufenden Instandhaltung
- 04ECM 4 – Instandhaltungsumsetzung: tatsächliche Ausführung der Arbeiten am Fahrzeug
Geltungsbereich und Anwendung in der Schweiz
Über das schweizerische Eisenbahngesetz und die bilateralen Abkommen mit der EU ist die Verordnung 2019/779 auch in der Schweiz unmittelbar relevant. Sie gilt für Güterwagen im internationalen wie auch im inländischen Verkehr und wird vom Bundesamt für Verkehr (BAV) in der Praxis akzeptiert.
Für Halter bedeutet das: ohne ECM-Zertifizierung der für den Wagen zuständigen Stelle ist der Verkehr nicht zulässig. Die Delegation einzelner Funktionen an spezialisierte Dienstleister ist möglich und in der Branche etabliert.
Rail360 als ECM-Werkstatt
Rail360 ist auf die ECM 4 spezialisiert und arbeitet im Auftrag schweizerischer und europäischer ECM-Stellen. Wir setzen Instandhaltungspläne um, dokumentieren rückverfolgbar und liefern die Instandhaltungsnachweis an den ECM zurück. Unsere Zertifizierung wird regelmässig durch eine notifizierte Konformitätsbewertungsstelle auditiert.
Die Zusammenarbeit ist klar geregelt: der ECM verantwortet Plan und Vorgabe, Rail360 verantwortet die fachgerechte Ausführung. Beide Seiten tauschen kontinuierlich Daten zu Befunden, Massnahmen und Materialeinsatz aus.
Roadmap – ECM 2 und ECM 3 in Vorbereitung
Über die bestehende ECM 4 hinaus baut Rail360 schrittweise die Funktionen ECM 2 (Instandhaltungsentwicklung) und ECM 3 (Fuhrparkinstandhaltung) auf. Ziel: das volle Spektrum vom Instandhaltungsplan bis zur Werkstattumsetzung aus einer Hand anbieten zu können. Planung und Vorbereitung erfolgen 2026, die angestrebte Zertifizierung in 2027.
Bis zur Zertifizierung von ECM 2 und ECM 3 arbeiten wir wie gewohnt im Auftrag bestehender ECM-Stellen. Halter, die früh in den Aufbau einsteigen möchten, klären wir die Schnittstellen individuell.
- 01ECM 4 – Instandhaltungsumsetzung: heute bereits zertifiziert und produktiv
- 02ECM 2 – Instandhaltungsentwicklung: Planung und Vorbereitung 2026, angestrebte Zertifizierung 2027
- 03ECM 3 – Fuhrparkinstandhaltung: Planung und Vorbereitung 2026, angestrebte Zertifizierung 2027
Audit und Überwachung
Eine ECM-Zertifizierung ist nicht statisch. Sie umfasst ein jährliches Überwachungsaudit durch die ausstellende Konformitätsbewertungsstelle. Im vollen Re-Audit-Zyklus werden Prozesse, Personal-Qualifikation, Mess- und Prüfmittel-Verwaltung, Material-Rückverfolgbarkeit und Dokumentation umfassend überprüft.
Das Ergebnis ist ein wirksames, kontinuierlich überprüftes Qualitäts- und Sicherheitssystem über die gesamte Instandhaltungs-Wertschöpfung.
Vorteile der Zusammenarbeit mit einer zertifizierten Werkstatt
Eine zertifizierte ECM-Werkstatt entlastet den Halter und die ECM-Stelle: Verantwortung, Personal-Qualifikation, Mess- und Prüfmittel sowie Material-Rückverfolgbarkeit sind auditiert nachgewiesen. Damit reduziert sich der Eigenaufwand für ECM-Stellen erheblich.
- 01Rückverfolgbarkeit jeder Massnahme pro Wagennummer
- 02Zertifiziertes Personal für VPI-Befundungen und Reparaturen
- 03Instandhaltungsnachweis nach jeder Instandhaltung
- 04Schnittstellen zu allen relevanten ECM-Stellen in DACH
- 05Lagerhaltung gängiger Ersatzteile mit Chargennachweis
- 06Etablierte Verfahrensanweisungen für sicherheitsrelevante Reparaturen
Häufige Fragen
Antworten auf Fragen, die uns regelmässig zum Thema ECM-Zertifizierung Schweiz – Entity in Charge of Maintenance erreichen.
Ja. Über das schweizerische Eisenbahngesetz und die bilateralen Abkommen mit der EU gilt die EU-Verordnung 2019/779 auch in der Schweiz für Güterwagen im internationalen und nationalen Verkehr.
Das Zertifikat wird durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (CAB) ausgestellt. In der Schweiz akzeptiert das BAV (Bundesamt für Verkehr) Zertifikate europäisch akkreditierter Stellen.
Nein. Funktionen können delegiert werden. Üblich ist die Delegation der ECM 4 (Werkstatt) an spezialisierte Anbieter wie Rail360.
ECM 2 (Instandhaltungsentwicklung) und ECM 3 (Fuhrparkinstandhaltung) sind Teil unserer Roadmap: Planung und Vorbereitung erfolgen 2026, die angestrebte Zertifizierung 2027. Aktuell ist Rail360 für die ECM 4 zertifiziert und arbeitet im Auftrag bestehender ECM-Stellen.
Die Zertifikate werden in mehrjährigen Zyklen ausgestellt, mit jährlichen Überwachungsaudits dazwischen. Die genaue Dauer hängt von der ausstellenden Konformitätsbewertungsstelle und dem Funktionsumfang ab.
Die Konformitätsbewertungsstelle gibt Massnahmen mit Frist vor. Bei schwerwiegenden Abweichungen kann ein Zertifikat ausgesetzt oder entzogen werden. In der Praxis werden Abweichungen im laufenden Verbesserungsprozess adressiert.
ECM-Werkstatt-Auftrag platzieren
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